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   BFH, 02.09.2011 - III B 9/10   

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https://dejure.org/2011,17829
BFH, 02.09.2011 - III B 9/10 (https://dejure.org/2011,17829)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2011 - III B 9/10 (https://dejure.org/2011,17829)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2011 - III B 9/10 (https://dejure.org/2011,17829)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zuordnung des konkreten Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe

  • openjur.de

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia"; Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zuordnung des konkreten Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe

  • Bundesfinanzhof

    AO § 171 Abs 10, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, InvZulG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2
    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zuordnung des konkreten Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe

  • Bundesfinanzhof

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zuordnung des konkreten Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171 Abs 10 AO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zuordnung des konkreten Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe

  • rewis.io

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zuordnung des konkreten Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zuordnung des konkreten Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisses der Wirtschaftszweige für die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht

  • datenbank.nwb.de

    Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung bei Anwendung einer fehlerhaften Definition aus der Datenbank Wikipedia; Grundsätze der Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe sind geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.08.2010 - III B 2/09

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    Heranzuziehen ist das Verzeichnis der Wirtschaftszweige in der für das jeweilige Streitjahr geltenden Fassung (z.B. Senatsbeschluss vom 30. August 2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).

    Diese Entscheidung der Statistikbehörde stellt keinen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 der Abgabenordnung) dar (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 2306).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    Im Übrigen sind die FG zu einer vollständigen Überprüfung der Eingruppierungsentscheidung der Statistikbehörde verpflichtet; sie dürfen nicht nur eine eingeschränkte Kontrolle dieser Entscheidung vornehmen (BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 2011  1 BvR 857/07, juris).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    a) Rügt der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so muss er substantiiert vortragen, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Beschwerdeführer selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, und dass die nicht aufgeklärten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich waren (Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 120 FGO Rz 207; vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1992 II B 174/91, juris; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43; vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung --hier der Eingruppierung der Schlauchsilierung-- begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 66/09

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    Für die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht ist grundsätzlich das vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Verzeichnis der Wirtschaftszweige maßgeblich (z.B. Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BFHE 229, 562, BStBl II 2010, 831).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    a) Rügt der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so muss er substantiiert vortragen, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Beschwerdeführer selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, und dass die nicht aufgeklärten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich waren (Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 120 FGO Rz 207; vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1992 II B 174/91, juris; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43; vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921).
  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung -

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2010 - III B 13/09

    Keine Bindung an geltend gemachte Divergenz bei Verfahrensfehler - Unbedingte

    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    Hierdurch lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1992 - II B 174/91
    Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
    a) Rügt der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so muss er substantiiert vortragen, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Beschwerdeführer selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, und dass die nicht aufgeklärten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich waren (Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 120 FGO Rz 207; vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1992 II B 174/91, juris; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43; vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921).
  • BFH, 15.02.2017 - III B 93/16

    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

    Rügt der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung, das FG habe von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, muss substantiiert u.a. vorgetragen werden, aus welchen Gründen die seiner Meinung nach nicht aufgeklärten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich waren (Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.2015 - III B 50/15

    Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung

    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet unter diesen Umständen weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, Rz 13; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 XI B 103/10, BFH/NV 2011, 1739, Rz 11).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

    Mit der Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2012 - III B 138/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kindergeldberechtigung von

    Mit der Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Mit der Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung (Tatsachen- bzw. Beweiswürdigung) lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2012 - III B 232/11

    (Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Kein Verfahrensmangel bei

    Mit dem Vortrag einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, m.w.N.).
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